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Allgemein

  • Auf einer vereisten Gemeindestrasse hatte ich einen Schleuderunfall mit dem Auto. Ich bin der Meinung, dass die Gemeinde den Schaden übernehmen muss. Schliesslich ist sie verantwortlich, dass die Strassen schneefrei sind. Ist das korrekt?

    Ja. Tatsächlich haften die Gemeinwesen - also Bund, Kantone und Gemeinden - für Schäden, die wegen ungenügenden Unterhalts ihrer Gebäude und Strassen entstehen. Ein typischer Anwendungsfall dieser sogenannten Werkeigentümerhaftung ist der mangelhafte Winterdienst. Allerdings haben die Gerichte diese Unterhaltspflicht relativiert. Die öffentliche Hand muss nur vorkehren, was zeitlich und technisch möglich sowie finanziell zumutbar ist. Fazit: Bei einem überraschenden Kälte- oder Wintereinbruch können die Automobilisten nicht blind auf guten Halt vertrauen, sondern müssen ihre Fahrweise den Witterungs- und Strassenverhältnisse anpassen. 

  • Was geschieht, wenn man am falschen Ort klagt?

    Auf die falsch eingereichte Klage wird dann nicht eingetreten. Diese kann aber dem zuständigen Gericht neu eingereicht werden. Oder, sie wird direkt auf Antrag der klagenden Partei an das tatsächlich zuständige Gericht überwiesen. 

  • Ich habe eine verjährte Rechnung bezahlt. Kann ich nun das Geld zurückfordern?

    NEIN. Eine verjährte Forderung muss zwar nicht mehr bezahlt werden, wer dafür zur Kasse gebeten wird, kann sich vor Gericht erfolgreich auf die Verjährung berufen. Wer aber eine alte Rechnung irrtümlicherweise dennoch bezahlt hat, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Summe. 

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