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Eingetragene Partnerschaft

  • Erhalten eingetragene Partner im Pensionsalter je eine AHV-Einzelrente oder eine Ehepaarrente?

    Die Altersrente für beide Partner zusammen beträgt maximal 150 Prozent des Höchstbetrages einer Einzelrente. Es gilt also ebenfalls die gleiche Regelung wie bei Ehepaaren. 

  • Wie kann man die eingetragene Partnerschaft auflösen?

    Wie bei einer Scheidung ist das Gericht zuständig. Die Partner können die Auflösung gemeinsam beantragen. Einseitig kann die Auflösung verlangt werden, wenn die Partner zum Zeitpunkt der Klage seit mindestens einem Jahr getrennt leben. 

  • Meine Partnerin und ich möchten unsere Partnerschaft eintragen lassen. Werden wir danach steuerrechtlich einzeln besteuert?

    Nein. Was die Steuern anbelangt, sind Sie Ehepaaren gleichgestellt. Sie profitieren also vom günstigeren Tarif. 

  • Dürfen eingetragene Partner gemeinsam Kinder adoptieren?

    Nein. Eine Adoption ist nicht möglich. 

  • Hat ein ausländischer Partner nach der Eintragung einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung?

    Ja. EU-Bürger erhalten eine Aufenthaltsbewilligung für füng Jahre - Angehörige anderer Staaten für ein Jahr (mit Verlängerung). Damit verbunden ist eine Arbeitsbewilligung. 

  • Was versteht man unter einer eingetragenen Partnerschaft?

    Personen mit gleichem Geschlecht dürfen nicht heiraten. Deshalb sind sie rechtlich in vielen Punkten benachteiligt. Sie können neu aber ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen. Mit diesem Eintrag sind sie dann teilweise den Ehegatten gleichgestellt. Zum Beispiel was die Pensionskasse betrifft.  

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