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Nachbarschaftsrecht

  • Die Katze des Nachbars pflügt meine frisch präparierten Blumenbeete um und verrichtet ihr Geschäft. Darf ich die Katze mit dem Schlauch abspritzen?

    Nein. Katzen gehören zu jenen Tierarten, die nicht dressiert erden können - im Gegensatz zu Hunden. Es ist daher sehr schwierig, einer Katze beizubringen, sich nicht im frisch gemachten Blumenbeet zu versäubern, denn ein solches zieht Katzen förmlich an. Mit Wasser abspritzen dürfen Sie die Katze nicht, auch nicht mit Füssen treten oder Gegenstände nach ihr werfen (würde auch bei Hunde gelten). Sie würden sich sonst der Tierquälerei, eventuell sogar der "Sachbeschädigung" schuldig machen. Nützlich in solchen Fällen sind Drahtnetze, Gitterabdeckungen oder Tannenzweigen auf den frischen Beeten. 

  • Der Nachbar beschwert sich über den Kinderlärm im Garten. Müssen die Kinder wirklich schweigend spielen?

    Nein, Kinder dürfen herumtollen, lachen, laut sein und auch mal streiten. Die Nachbarn haben das hinzunehmen. Doch auch Kinder müssen auf die Bedürfnisse anderer soweit zumutbar Rücksicht nehmen und sollten beispielsweise über Mittag oder am Abend etwas ruhiger sein; und nicht immer vor demselben Stubenfenster spielen. Quartierstrassen sind hingegen kein Kinderspielplatz. Spielen ist nur auf verkehrsarme Nebenstrassen und auf beschränkten Teilen davon erlaubt. 

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