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Vertragsrecht

  • Ich habe unbestellte Ware erhalten. Wie ist die Rechtslage resp. was muss ich tun?

    Der Empfänger einer unbestellten Sache ist nicht verpflichtet, diese zurückzuschicken oder aufzubewahren. Ist jedoch offensichtlich, dass eine wertvolle Ware irrtümlich zugesandt wurde, muss er den Absender informieren. Der Empfänger muss die Ware aber nicht auf eigene Kosten zurückschicken. 

  • Sind Preisangaben in einem Katalog verbindlich?

    Ja. Preisangaben in Katalogen, Prospekten, in der TV-Werbung oder im Internet müssen korrekt sein. Wird absichtlich mit falschen Preisen geworben, ist das unlauter. 

  • Ein Weinhändler hat mehrmals angerufen und wollte mich überreden, bei ihm Wein zu bestellen. Obwohl ich ablehnte, erhielt ich später mehrere Flaschen Wein mit Rechnung. Muss ich diese Rechnung bezahlen oder den Wein an den Absender zurückschicken?

    Nein. Keines von beiden. Da Sie den Wein nicht bestellt haben, ist zwischen Ihnen und dem Weinhändler auch kein Vertrag zustande gekommen. Der Empfänger einer unbestellten Sache ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, aufzubewahren oder gar zu bezahlen. Aber: Wenn offensichtlich ist, dass Ihnen wertvolle Ware, zum Beispiel teurer Wein für mehrere hundert Franken, irrtümlich zugesandt wurde, müssen Sie den Absender informieren. Fordern Sie ihn mittels eingeschriebenen Brief auf, den Wein innert einer bestimmten Frist auf seine Kosten bei Ihnen abzuholen. Tut er das nicht, können Sie den Wein selber geniessen oder verschenken. 

  • Die Weihnachtsgeschenke meiner Mutter haben mir noch nie gefallen. Wie sieht es mit dem Umtausch aus? Muss ich als Ersatz Gutscheine akzeptieren?

    Ja, das müssen Sie. Bei Kaufverträge gibt es kein Umtauschrecht. Wenn ein Geschäft einen Pullover oder Radiowecker zurück nimmt, tut es das freiwillig und aus Kulanz. Finden Sie in dem Laden nichts Passendes, müssen Sie einen Gutschein akzeptieren. Anders ist es, wenn ein Gegenstand einen Mangel aufweist. Kann ihn der Verkäufer dann nicht gegen einen makellosen austauschen, muss er das Geld zurückgeben. 

  • Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, einen bestimmten Gerichtsstand in einem Vertrag gültig zu regeln?

    Wenn das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht, ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich zulässig. Sie muss jedoch schriftlich erfolgen. In den Verträgen müssen solche Bestimmungen deutlich ersichtlich sein, beispielsweise durch GROSS- oder Fettdruck. 

  • Wir möchten ein Haus kaufen. Im Kaufvertrag steht eine Klausel "Jede Gewährleistung wird wegbedungen". Was bedeutet dies genau?

    Laut Gesetz haftet der Verkäufer fünf Jahre lang für allfällige Mängel des Hauses. Das kann er im Vertrag mit dieser Klausel ausschliessen. Einzige Ausnahme: Für Mängel, die er absichtlich verschwiegen hat, haftet er in jedem Fall zehn Jahre lang. 

  • Ich möchte mein Haus verkaufen. Nun habe ich einen Käufer der wünscht, dass ich das Haus für ihn reserviere. Muss der Reservationsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

    Ja. Ausserdem ist der Vertrag nur gültig, wenn dieser vom Notar beurkundet ist. Sonst ist der Vertrag nicht gültig und hat keine Rechtswirkung. Der für die Reservation bezahlte Betrag ist zurückzuzahlen.  

  • Sind Telefonverträge verbindlich?

    Ja. Mündliche Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sind grundsätzlich genauso verbindlich wie schriftliche. 

  • Sind Verträge auch dann gültig, wenn man über die Kosten getäuscht worden ist?

    Nein. Die Kosten eines Vertrages gehören zu den wesentlichen Merkmalen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn sich beide Parteien bezüglich der eingegangenen Verpflichtungen und Kosten einig sind. Also liegt gar kein gültiger Vertrag vor, wenn die Kosten nicht klar sind. 

  • Kann ein minderjähriges Kind am Telefon einen gültigen Vertrag abschliessen?

    Ja, wenn es die bestellte Ware oder Dienstleistung aus seinem Taschengeld oder seinem Lehrlingslohn bezahlen kann oder wenn die Eltern damit einverstanden sind. 

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