BGE: Urteil gegen Genfer Mutter bestätigt

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BGE: Genfer Mutter machte sich des sexuellen Kindsmissbrauchs schuldig

Eine Genferin, die ihrem siebenjährigen Sohn zum Trösten die Brust gegeben und dazu sein Geschlecht gestreichelt hat, hat sich des sexuellen Kindsmissbrauchs schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat das Urteil gegen die gelernte Kinderkrankenschwester bestätigt.

Das Genfer Kantonsgericht hatte die Frau im Dezember 2010 wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Zudem ordnete es eine ambulante psychiatrische Behandlung der Mutter an. In erster Instanz war die Betroffene noch freigesprochen worden.

Ursprüngliche Bedeutung kippt

Das Kantonsgericht hatte der Frau angelastet, regelmässig zugelassen zu haben, dass ihr siebenjähriger Sohn an ihren Brüsten gesaugt habe. Dabei habe sie das Kind jeweils am ganzen Körper gestreichelt, unter anderem auch im Genitalbereich.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Betroffenen nun abgewiesen und das Urteil bestätigt. Gemäss dem Urteil kann das Saugenlassen an der Brust, ohne dass die Mutter noch Milch hat, bei einem kleinen Kind zwar noch als natürlicher Reflex betrachtet werden.

Bei einem siebenjährigen Kind verliere die Geste indessen ihre ursprüngliche mütterliche Funktion und erhalte vielmehr sexuelle Bedeutung. Dies umso mehr, wenn die Mutter ihr Kind dabei noch am ganzen Körper und auch am Geschlecht streichle.

Gesellschaftlich nicht akzeptiert

Zu ihrer Verteidigung hatte die Frau vergeblich geltend gemacht, mit ihrem Handeln eine sexuelle Handlung weder beabsichtigt noch in Kauf genommen zu haben. Sie habe das ihr zur Last gelegte Vorgehen jeweils nur zugelassen, um ihren Sohn zu trösten.

Laut den Richtern in Lausanne sind ihre Genfer Kollegen indessen zu Recht davon ausgegangen, dass sie sich des Unrechts bewusst gewesen ist. Sie sei sich im Klaren darüber gewesen, dass ihr Verhalten gesellschaftlich nicht akzeptiert und gesetzeswidrig sei.

Als gelernte Kinderkrankenschwester müsse sie sich im Übrigen sogar vertieftes Wissen bezüglich Verhalten und Entwicklung von Kindern anrechnen lassen. Insgesamt sei die Annahme berechtigt, dass sie einen sexuellen Missbrauch ihres Sohnes in Kauf genommen habe, auch wenn dies nicht ihr eigentlicher Wunsch gewesen sei.

(16.06.2011)