Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken

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Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken

Am 01.02.2012 heulen in der ganzen Schweiz die Sirenen – dabei handelt es sich um einen Test. Im Ernstfall muss die betroffene Bevölkerung rasch und richtig reagieren können. Deshalb ist die vorgängige Information über mögliche Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmassnahmen von zentraler Bedeutung. Die Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken erhält in den nächsten Tagen neue Informationsunterlagen zum Notfallschutz bei einem KKW-Unfall. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS koordiniert die gemeinsame Informationsaktion der beteiligten Kantone.

In den nächsten Tagen erhält die Bevölkerung in den Notfallschutzzonen Zonen 1 und 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) per Post neue Informationsunterlagen. Die Sendung enthält ein Faltblatt mit Checklisten zum richtigen Verhalten im Ereignisfall, eine Broschüre mit Hintergrundinformationen sowie einen Zonenplan des jeweiligen KKW mit einer Liste, in welcher für jede Gemeinde die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Zonen und Sektoren aufgeführt ist. Ausserdem erhalten alle Haushalte eine praktische Kunststoffmappe für die dauerhafte Aufbewahrung der Unterlagen und der Jodtabletten, die in den KKW-Zonen 1 und 2 in den Jahren 2004/05 bereits an die Bevölkerung abgegeben worden sind.

Gemeinsame Kampagne von Bund und Kantonen
Zur Planung von Schutzmassnahmen sind rund um die vier KKW Beznau I und II (AG), Leibstadt (AG), Gösgen (SO) und Mühleberg (BE) jeweils zwei Zonen definiert (vgl. Erläuterungen unten). In Zusammenarbeit mit dem BABS sind die Kantone mit Anteil an den KKW-Zonen 1 und 2 - Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Zürich - verpflichtet, die betreffende Bevölkerung über das Verhalten im Ereignisfall zu informieren.

Die Kantone verfügten nicht mehr über geeignete, aktuelle Informationsunterlagen. Mit der nun durchgeführten Informationskampagne wird dieser Mangel behoben. Ausgehend von einem Projekt des Kantons Freiburg haben sich 2010 alle beteiligten Kantone auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen geeinigt. Unter der Koordination des BABS informieren nun alle Kantone mit einheitlichen Informationsunterlagen und im Rahmen einer zeitlich koordinierten Kampagne.

Die aktuelle Informationskampagne ist keine Reaktion auf den KKW-Unfall in Fukushima vom März 2011. Die entsprechenden Planungen starteten bereits wesentlich früher. Auch der Zeitpunkt für die Verteilung wurde bereits vor den Ereignissen in Fukushima festgelegt. Die Informationsunterlagen sind jedoch nach den Ereignissen in Fukushima nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.

Mit der Informationskampagne erfüllen die Kantone einen klaren gesetzlichen Auftrag, der in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) vom 20. Oktober 2010 festgelegt ist. Die entsprechenden Kosten müssen von den KKW-Betreibern übernommen werden.

Erläuterung: Zonen- und Sektoreneinteilung um die Kernkraftwerke
Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit einem Radius von ca. 5 Kilometern um das KKW. In diesem Gebiet können bei einem schweren Unfall Schutzmassnahmen sofort erforderlich sein. Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von ca. 20 Kilometern. Bei einem schweren Unfall kann auch in diesem Gebiet eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen, welche Schutzmassnahmen erforderlich macht. In den Zonen 1 und 2 wurden 2004/05 Jodtabletten direkt an die Bevölkerung abgegeben.

Die Zone 2 ist in sechs sich überlappende Sektoren von je 120° eingeteilt. Je nach Windverhältnissen kann dadurch die Anordnung von Schutzmassnahmen gezielt in den betroffenen Gebieten erfolgen. Die Zonen- und Sektorengrenzen folgen den Gemeindegrenzen.

Das Gebiet der übrigen Schweiz (ausserhalb 20 km) wird als Zone 3 bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche Schutzmassnahmen durch die zuständigen Stellen der Notfallorganisation angeordnet. Die Jodtabletten für die Zone 3 sind dezentral eingelagert und werden im Ereignisfall an die Bevölkerung abgegeben. Dementsprechend werden in der Zone 3 nun auch keine Informationsunterlagen verteilt.

Weitere Informationen

Info-Material:

Hintergrundinformationen – Schutzmassnahmen bei einem Kernkraftwerksunfall

Checkliste – Richtiges Verhalten bei einem Kernkraftwerksunfall

Liste der in der Zone 1 oder 2 eingeteilten Gemeinden

(VBS, 31.01.2012; revidiert 19.05.2012)