Kanton Aargau will rechtsmedizinische Leistungen ab 2014 vom Kantonsspital Aarau beziehen

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Das Kantonsspital Aarau verfügt neu über ein eigenes Institut für Rechtsmedizin

Der Kanton Aargau will ab 1. Januar 2014 die rechtsmedizinischen Leistungen vom Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau beziehen. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt.

Der Bedarf an rechtsmedizinischen Leistungen hat sich in den letzten Jahren namentlich im Bereich der Verkehrsmedizin wesentlich verändert. Zudem hat es für die Kantonspolizei und die Strafverfolgungsbehörden entscheidende Vorteile, wenn die Erbringer der rechtsmedizinischen Leistungen im Kanton selber präsent sind.

Das Kantonsspital Aarau hat im vergangenen Jahr ein eigenes Institut für Rechtsmedizin (IRMAG) mit den Abteilungen forensische Medizin, forensische Genetik, forensische Toxikologie und Verkehrsmedizin aufgebaut. Die Schlüsselstellen konnten mit erfahrenen Fachpersonen besetzt werden.

Verhandlungsmandat erteilt

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen hat der Regierungsrat den Departementen Volkswirtschaft und Inneres sowie Gesundheit und Soziales den Auftrag erteilt, mit der Kantonsspital Aarau AG Verhandlungen über den künftigen Bezug der rechtsmedizinischen Leistungen (zum Beispiel Autopsien, DNA-Analysen) für die Gerichte, die Strafverfolgungsbehörden, die Polizei und weitere Organe der Rechtspflege zu führen. Sofern das Angebot des Kantonsspitals Aarau die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllt, soll der seit 1996 mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern bestehende Vertrag auf Ende 2013 gekündigt werden.

Interpellation der Fraktion der Grünliberalen Partei vom 3. Juli 2012

Im Zusammenhang mit dem bestehenden interkantonalen Vertrag über die rechtsmedizinischen Leistungen und dem öffentlich bekannt gewordenen Aufbau eines IRM durch das Kantonsspital Aarau hat die Fraktion der Grünliberalen Partei im Grossen Rat in einer Interpellation vom 3. Juli 2012 dem Regierungsrat verschiedene Fragen gestellt. Der Regierungsrat hat diese Interpellation am 28. November 2012 im Sinne seines Beschlusses über den künftigen Bezug der rechtsmedizinischen Leistungen beantwortet.

(Communiqué, 14.12.2012)