Kein Alkohol für Jugendliche

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Alkoholabgabe: Bund und Branche gemeinsam für einen besseren Jugendschutz

altTrotz Anstrengungen wird das Abgabeverbot von Alkohol an Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahren noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb soll die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden in Verkauf und Service weiter verbessert werden. In enger, erfolgreicher Zusammenarbeit haben Bund und Privatwirtschaft standardisierte Aus- und Weiterbildungsmodule erarbeitet.

Mit dem Ziel, die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden in Verkauf und Service zu verbessern, hat die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) zusammen mit Branchenvertretern aus der Produktion und dem Vertrieb alkoholischer Getränke sowie dem Detailhandel und dem Gastgewerbe vier umfassende und anwendungsorientierte Aus- und Weiterbildungsmodule erarbeitet. Dabei konnten die Erfahrungen mit den bereits bestehenden Ausbildungsmaterialien der Branche genutzt werden.

Zum Schutz der Jugend ist die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige und die Abgabe von gebrannten Wassern an unter 18-Jährige heute gesetzlich verboten. Hintergrund für das Abgabeverbot bildet die Tatsache, dass insbesondere Jugendliche sehr sensibel auf Alkohol reagieren. So können gerade Räusche die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Trotz Anstrengungen wird das Abgabeverbot derzeit noch nicht vollständig umgesetzt: ein Minderjähriger, der Alkohol beziehen möchte, erreicht sein Ziel nach wie vor in einem von drei Fällen. 

Um dieses Problem von den Ursachen her anzugehen, setzt das Nationale Programm Alkohol 2008-2012 (NPA) vermehrt auf pädagogische Elemente. In diesem Kontext sind die zielgruppenadaptierten praxisnahen Aus- und Weiterbildungshilfsmittel entstanden. Sie sollen dazu beitragen, die Aus- und Weiterbildung in jenen Berufsgruppen zu verbessern, die das Alkohol-Abgabeverbot an Jugendliche umsetzen müssen.

Die standardisierten Module in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zeigen auf einfache, aber konkrete Weise auf, wie sich Mitarbeitende verhalten sollen, wenn Minderjährige versuchen, an alkoholische Getränke zu gelangen. Die Module richten sich sowohl an Führungs- und Ausbildungsverantwortliche als auch an die Mitarbeitenden und die Lernenden, die in direktem Kundenkontakt stehen. Die vier neuen Ausbildungsmodule stehen den interessierten Kreisen ab sofort kostenlos zur Verfügung. Sie können im PDF-Format auf www.eav.admin.ch (Link siehe unten) heruntergeladen werden. 

Trägerschaft
Folgende Organisationen empfehlen die Anwendung der Aus- und Weiterbildungsmodule zu Schulungszwecken (Stand 13.04.2011):

- Bell AG
- Erdöl-Vereinigung
- GastroSuisse
- Hotelleriesuisse
- Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz
- Schweizerischer Obstverband
- Schweizerischer Spirituosenverband
- Spiritsuisse Swiss Retail Federation
- VELEDES
- Verband Schweizerischer Getränkegrossisten
- Verein Safer Clubbing

Link:

http://www.eav.admin.ch/dokumentation/00445/00662/index.html?lang=de

(EAV, 13.04.2011)