Schweizer dürfen auch in Zukunft ohne Visum in die USA reisen

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Verbleib im Visa-Waiver-Programm der USA: Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen

Die Schweiz bleibt im so genannten Visa-Waiver-Programm (VWP), das eine visumsfreie Einreise in die USA für maximal 90 Tage erlaubt. Die entsprechenden Verhandlungen unter Führung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) sind fristgerecht abgeschlossen worden. Das Ergebnis hält die Vorgaben des bundesrätlichen Verhandlungsmandates ein. Der Bundesrat hat davon am 27. Juni 2012 Kenntnis genommen. Die formelle Genehmigung ist für eine seiner nächsten Sitzungen geplant.

Die Schweiz nimmt seit 1986 am VWP der USA teil. Die USA knüpften den Verbleib im VWP nun allerdings für alle insgesamt 36 Teilnehmerländer an die Bedingung, dass diese mit den USA zwei Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich abschliessen. Dabei handelt es sich um ein Abkommen zum Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität (Preventing and combating serious crime, kurz PCSC) sowie ein Memorandum of Understanding (MoU) über den Austausch von Daten zu mutmasslichen und bekannten Terroristen (Homeland Security Presidential Directive 6, kurz HSPD-6).

Der Bundesrat hatte sich am 1. Februar 2012 dafür ausgesprochen, dass die Schweiz im VWP verbleiben soll. Er verabschiedete daraufhin ein Verhandlungsmandat für die beiden erwähnten Vereinbarungen, das von den aussenpolitischen Kommissionen und von den Kantonen begrüsst wurde. Die Verhandlungen, die Anfang Mai 2012 aufgenommen wurden, konnten nun abgeschlossen werden: fedpol-Direktor Jean-Luc Vez und US-Botschafter Donald S. Beyer Jr. paraphierten die Texte am 26. Juni 2012 in Bern.

Verhandlungsmandat eingehalten
Das Verhandlungsergebnis trägt den vom Bundesrat festgelegten Rahmenbedingungen sowie den Erwartungen der aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Rechnung. Der Geltungsbereich des PCSC-Abkommens wird demnach auf schwere Straftaten beschränkt, die in einer Liste zum Abkommen aufgeführt werden, sowie auf andere schwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von mehr als drei Jahren vorgesehen ist. Auch der Datenschutz ist detailliert geregelt. Insbesondere verpflichten sich beide Staaten, Personendaten auf Ersuchen hin zu berichtigen, zu blockieren oder zu löschen. Die USA akzeptierten zudem auch, dass bei der Umsetzung des Abkommen die Anzahl der erlaubten Abfragen gemeinsam festgelegt wird.

PCSC-Abkommen untersteht dem fakultativen Referendum
Das PCSC-Abkommen benötigt die Zustimmung des Parlaments und untersteht dem fakultativen Referendum. Das PCSC-Abkommen regelt den Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Demnach erfolgt der Austausch in zwei Phasen: Zuerst erfolgt eine Abfrage, um festzustellen, ob überhaupt ein entsprechendes Profil in den Datenbanken des anderen Staates vorhanden ist oder nicht (Hit-/No-Hit-Verfahren). Lediglich bei einem Treffer werden dann in einem zweiten Schritt Personendaten und weitere Informationen zum Fall übermittelt.

Das MoU zu HSPD-6 soll den Austausch von Daten über Personen verbessern, die mit terroristischen Aktivitäten in Zusammenhang gebracht werden. Die Absichtserklärung schafft keine neuen Rechte und Pflichten. Sie kann innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens umgesetzt werden.

Foto: © Stockfoto

(BR/EJPD/EDA, 27.06.2012)