UBS zahlt Milliardenstrafe in Libor-Affäre

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UBS-Verwaltungsrat genehmigt Libor-Vergleiche mit US- und britischen Behörden; FINMA erlässt Verfügung

UBS AG gibt am 19. Dezember 2012 bekannt, dass ihr Verwaltungsrat mit dem US-Justizministerium (DoJ) und der US Commodity Futures Trading Commission (CFTC) Vergleiche genehmigt hat. Diese stehen im Zusammenhang mit ihren Untersuchungen zu den Referenzzinssätzen. Die vorgeschlagene Einigung mit der CFTC muss von dieser noch bewilligt werden. Im Hinblick auf die Untersuchungen der britischen Financial Services Authority (FSA) kam ebenfalls eine Einigung zustande. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wird ihrerseits eine Verfügung erlassen und damit das offizielle Verfahren im Zusammenhang mit UBS beenden.

UBS wird eine Zahlung von zirka CHF 1,4 Milliarden an Geldstrafen und Gewinnherausgaben leisten. UBS wird eine Geldbusse von GBP 160 Millionen an die FSA bezahlen und CHF 59 Millionen an die FINMA entrichten, was einer Herausgabe des schätzungsweise erzielten Gewinns entspricht. Der UBS-Verwaltungsrat hat eine Zahlung von Geldbussen im Gesamtbetrag von CHF 1,2 Milliarden an das DoJ und die CFTC genehmigt. Separate Ankündigungen dieser beiden Behörden werden im späteren Tagesverlauf erwartet. Diese Gelder werden gemäss einem definierten Zeitplan ausbezahlt.

In den Vergleichen wurden unter anderem folgende Verhaltensweisen aufgeführt:

  • Bestimmte Mitarbeitende von UBS waren an dem Versuch beteiligt, die Eingaben für bestimmte Referenzzinssätze zugunsten von Handelspositionen zu manipulieren;
  • gewisse Mitarbeitende der Bank haben mit Angestellten anderer Banken und Cash-Brokern konspirative Absprachen getroffen, um bestimmte Referenzzinssätze zugunsten ihrer Handelspositionen zu beeinflussen, und
  • gewisse Mitarbeitende haben den für das Einreichen von Libor-Daten zuständigen UBS-Stellen unangemessene Anweisungen erteilt, teilweise motiviert durch den Wunsch, eine unfaire und negative Markt- und Medieneinschätzung während der Finanzkrise zu vermeiden.

Die Verhaltensweisen, die durch die Vergleiche abgedeckt sind, beinhalten den Yen-Libor, GBP-Libor, CHF-Libor, EUR-Libor, USD-Libor, Euribor und Euroyen-Tibor, wobei sich Art und Umfang des fraglichen Verhaltens je nach Währung stark unterscheiden.

Der Verwaltungsrat von UBS Securities Japan Co. Ltd. (UBSSJ) hat UBSJJ ermächtigt, in einem einzelnen Anklagepunkt wegen Betrugs durch Missbrauch elektronischer Kommunikation (sog. Wire Fraud) im Zusammenhang mit der Manipulation gewisser Referenzzinssätze inklusive Yen-Libor auf schuldig zu plädieren. Der Verwaltungsrat von UBS AG hat das Unternehmen ausserdem autorisiert, ein Non-Prosecution Agreement (NPA) mit dem DoJ abzuschliessen betreffend UBS AG und sämtliche ihrer Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen mit Ausnahme von UBSSJ.

Die heutigen Einigungen sind das Resultat branchenweiter Untersuchungen betreffend die Festsetzung bestimmter Referenzzinssätze für eine Reihe von Währungen. Dabei wurde untersucht, ob Banken entweder alleine oder zusammen mit anderen Finanzinstituten zu bestimmten Zeiten unrechtmässig versucht haben, die Libor- und andere Referenzzinssätze zu manipulieren.

UBS hat bei den Ermittlungen der Behörden vollumfänglich kooperiert und ihr Kontrollsystem für die Daten für die Libor- und andere Referenzzinssätze erheblich verbessert. Die im Finanzbericht für das dritte Quartal 2012 erwähnten regulatorischen Untersuchungen und Zivilprozesse dauern an, ungeachtet der heutigen Ankündigungen.

Sergio P. Ermotti, Group CEO von UBS: «Im Verlauf der Untersuchungen haben wir ein inakzeptables Verhalten von gewissen Mitarbeitenden festgestellt. Dieses Fehlverhalten entspricht nicht den Werten von UBS oder den hohen ethischen Standards, die wir von allen Mitarbeitenden erwarten. Wir haben vollumfänglich mit den Behörden kooperiert sowie entschlossene und geeignete Massnahmen ergriffen, um die Probleme zu beheben sowie unsere Kontrollprozesse und -verfahren zu verstärken. Wir bedauern dieses unangemessene und unethische Verhalten zutiefst. Kein Gewinn, unabhängig vom Betrag, ist wichtiger als die Reputation der Bank. Wir legen grössten Wert auf integres Geschäftsgebaren.»

Axel Weber, Präsident des UBS-Verwaltungsrats: «Der Verwaltungsrat und ich haben Nulltoleranz für unangemessenes und unethisches Verhalten von Mitarbeitenden. Wir schätzen es, dass UBS von den Behörden für die Qualität unserer Untersuchungen und unserer Kooperation Anerkennung erhalten hat. Wir freuen uns auch über das positive Echo der Behörden auf die bereits vorgenommenen wichtigen und positiven Veränderungen. Unsere Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Investoren und Mitarbeitenden ist von zentraler Bedeutung. Daher müssen wir die operative Praxis, die Kultur und das Risikobewusstsein im Unternehmens weiter verbessern.»

Trotz der mit den heutigen Ankündigungen erwarteten Geldbussen ist UBS nach wie vor eine der am besten kapitalisierten Banken weltweit.

Auf der Grundlage der Geschäftstätigkeit bis zum Datum dieser Bekanntmachung rechnet UBS für das vierte Quartal mit einem den Aktionären zurechenbaren Reinverlust in Höhe von ungefähr CHF 2,0 bis CHF 2,5 Milliarden. Gründe dafür sind in erster Linie: Rückstellungen für Rechtsfälle und regulatorische Angelegenheiten (einschliesslich der Libor-Vergleiche und Klagen im Zusammenhang mit dem Verkauf von RMBS und anderer Belange) von zirka CHF 2,1 Milliarden; Restrukturierungskosten von zirka CHF 0,5 Milliarden und Verlust von zirka CHF 0,4 Milliarden aus der Neubewertung eigener Verbindlichkeiten, die als finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value bilanziert sind. Auf bereinigter Basis erwartet UBS einen Vorsteuergewinn in der Grössenordnung von CHF 2,5 bis 3,0 Milliarden für 2012. Da das Quartal noch nicht abgeschlossen ist, sind die erwähnten Schätzungen Schwankungen unterworfen, bedingt durch Marktbewegungen (inklusive solche mit Bezug zu eigenen Verbindlichkeiten) und andere Faktoren, und sind im Hinblick auf Nachsteuerbetrachtung abhängig von Steuerberechnungen.

Die im laufenden Quartal bisher verzeichneten Fortschritte im Hinblick sowohl auf Reduktion der risikogewichteten Aktiven als auch Bilanz-Deleveraging stimmt UBS zuversichtlich. Für das vierte Quartal rechnet UBS mit positivem Nettoneugeldwachstum. UBS verzeichnet gute Zuflüsse in den Bereichen Wealth Management und Wealth Management Americas, während sie bei Global Asset Management Nettoabflüsse registriert. Die Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1) wird sich auf Basis der stufenweise umzusetzenden Basel-III-Regeln bis zum Quartalsende voraussichtlich auf über 14% erhöhen, und auf Basis einer vollständigen Basel-III-Umsetzung dürfte sie ungefähr dem Stand per Ende drittes Quartal von 9,3% entsprechen. Darin berücksichtigt ist auch der Effekt der für das vierte Quartal vorgesehenen vorzeitigen Übernahme des Rechnungslegungsstandards IAS 19R.

Bild: © UBS AG

(Communiqué, 19.12.2012)

LIBOR: FINMA schliesst Verfahren gegen UBS und zieht unrechtmässige Gewinne ein

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA beendet ihr Verfahren gegen die UBS AG im Zusammenhang mit der Eingabe von Zinssätzen, insbesondere für den London Interbank Offered Rate (LIBOR). Die FINMA stellt fest, dass die UBS in schwerer Weise gegen schweizerische Finanzmarktgesetze verstossen hat und ordnet Massnahmen zur Verbesserung der entsprechenden Prozesse an. Die FINMA ordnet die Einziehung von Gewinnen zugunsten des Bundes in der Höhe von CHF 59 Millionen an.

Nach eingehenden Vorabklärungen untersuchte die FINMA in einem Enforcementverfahren, ob die UBS bei der Eingabe von Zinssätzen in der Schweiz oder im Ausland schweizerisches Aufsichtsrecht verletzt hatte. Dies geschah in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Behörden. Die FINMA konzentrierte sich in ihrem Verfahren auf den Zeitraum von 2006 bis 2010 und namentlich auf drei Bereiche:

  • Einflussnahmen auf die Eingabe von Zinssätzen zur Begünstigung eigener Handelspositionen
  • Richtungsvorgaben zur Eingabe von Zinssätzen aus Reputationsüberlegungen während der Finanzkrise
  • Kontrollsysteme der UBS im Zusammenhang mit der Eingabe von Zinssätzen

Gravierende Fälle von Einflussnahme zur Begünstigung eigener Handelspositionen

Im untersuchten Zeitraum ersuchten UBS-Händler die Mitarbeitenden der Bank, die für die Eingabe der Zinssätze verantwortlich waren, in zahlreichen Fällen um die Eingabe höherer oder tieferer Werte. Damit versuchten die Händler die Eingaben so zu beeinflussen, dass UBS-Eigenhandelspositionen begünstigt wurden. Zudem verfolgten die Händler selbst beträchtliche Eigeninteressen. Belegt ist, dass ein grosser Teil solcher Anfragen von den für die Libor-Eingaben verantwortlichen Mitarbeitenden in Zürich und London akzeptiert wurde; nur in Einzelfällen kam es nachweisbar zur Ablehnung solcher Anfragen. Ein Grossteil dieser Anfragen geht auf einen einzelnen Händler zurück, der von 2006 bis 2009 in Tokio tätig war. Derselbe Händler fragte auch Mitarbeitende von Drittbanken und unabhängige Makler an, um damit die LIBOR-Eingaben von Drittbanken zu beeinflussen.

Unangebrachte Richtungsvorgaben während der Finanzkrise

Zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 2007 und 2008 erteilten Kadermitarbeitende der UBS den bankintern für die Eingabe von Zinssätzen verantwortlichen Mitarbeitenden unangemessene Richtungsvorgaben. Damit wurde bezweckt, die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der UBS positiv zu beeinflussen.

Mängel in den Kontrollsystemen

Erhebliche Mängel im Bereich der Systeme und Kontrollen bei LIBOR-Submissionen innerhalb der UBS verhinderten, dass die unzulässigen Einflussnahmen aufgedeckt wurden und die Bank angemessen reagieren konnte. So waren interne Richtlinien, sofern sie überhaupt existierten, entweder mangelhaft oder wurden nicht konsequent umgesetzt. Zudem kontrollierten die zuständigen Vorgesetzten den Eingabeprozess ungenügend. Schliesslich deckten auch interne Überprüfungen durch die Compliance-Abteilung und die interne Revision das Fehlverhalten nicht auf.

Verfahren und Massnahmen der FINMA

In das geschilderte Fehlverhalten waren zahlreiche Mitarbeitende und eine begrenzte Anzahl von Führungskräften involviert. Die FINMA fand keine Hinweise, dass das damalige Topmanagement der UBS vom Fehlverhalten bei Händleranfragen oder von der Einflussnahme aus Reputationsgründen Kenntnis hatte.

Die FINMA stellt eine schwere Verletzung des Gewährs- und des Organisationserfordernisses durch die UBS fest. Ausgehend von ihrer Zuständigkeit für die konsolidierte Aufsicht der UBS-Gruppe weist die FINMA die Bank an, eine Reihe von Massnahmen umzusetzen, welche die Prozesse und Kontrollen für die Eingabe von Zinssätzen verbessern. Die FINMA wird die konkrete Umsetzung der von ihr angeordneten Massnahmen bei der UBS eng begleiten. Die Bank hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche organisatorische und personelle Massnahmen ergriffen. Die FINMA ordnet zudem die Einziehung von Gewinnen zugunsten des Bundes in der Höhe von CHF 59 Millionen an. Der Entscheid der FINMA kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die Verantwortung für das Verfahren und die vorangehenden Vorabklärungen lag beim General Counsel der FINMA. Mark Branson, Leiter Geschäftsbereich Banken, befand sich angesichts seiner leitenden Stellung bei UBS in Japan in den Jahren 2006/2007 während der gesamten Verfahrensdauer in einem strikten Ausstand. Er war nicht über den Gang der aufsichtsrechtlichen Untersuchung informiert und war auch nicht an den diesbezüglichen Entscheidungen der FINMA beteiligt. Damit trägt die FINMA der Rechtsprechung des Bundesgerichts Rechnung, wonach bereits jeder Anschein von Befangenheit zu vermeiden ist.

Weitere Verfahren im Zusammenhang mit LIBOR und anderen Referenzzinssätzen

Zeitgleich mit dem Verfahren der FINMA erfolgten auch Untersuchungen der britischen Aufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA), der amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde Commodity Futures Trading Commission (CFTC) sowie des U.S. Department of Justice (DoJ). Die FINMA tauschte sich mit ausländischen Behörden über die etablierten Amtshilfekanäle aus.

Der LIBOR gilt als weltweit wichtigster Referenzzinssatz für Zinsen in unterschiedlichen Währungen. Er wird durch die British Bankers’ Association (BBA) verwaltet. Gewinne oder Verluste von vielen Zinsprodukten hängen von Veränderungen des LIBOR ab. Seit 2008 wurden Banken, die zur Berechnung von LIBOR und anderen Referenzzinssätzen beitrugen, Falscheingaben vorgeworfen. Zurzeit ermitteln Aufsichts-, Straf- und Wettbewerbsbehörden in mehreren Ländern gegen mehr als ein Dutzend Banken im Zusammenhang mit mutmasslichen Manipulationen von Referenzzinssätzen.

Download

FINMA Summary Report UBS LIBOR (englisch)

(Communiqué, 19.12.2012)