Rechtsberatung
Arbeit und Sozialversicherung
Für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses.
Vom Vertrag bis zum Zeugnis
Arbeitsverhältnisse enden häufiger im Streit als sie müssten — meist, weil zu spät jemand hingeschaut hat. Wir beraten Arbeitgeber bei Vertrag, Reglement und Kündigung und Arbeitnehmende, wenn eine Kündigung, ein Lohn oder ein Zeugnis nicht in Ordnung ist.
Weil wir auch die Lohnbuchhaltung und die Abrechnungen der Sozialversicherungen führen, kennen wir die andere Hälfte der Frage: was ein Entscheid im Personalbereich abrechnungsseitig auslöst.
Gebiete
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
Häufige Fragen
Zwanzig Fragen aus der Praxis — Kündigung, Zeugnis, Lohn, Krankheit.
An welches Gericht können Angestellte eine Klage gegen den Arbeitgeber einreichen?
Eine Grenzgängerin aus Frankreich verlangt, dass wir ihr Arbeitszeugnis auf Französisch schreiben. Müssen wir das wirklich machen?
Eine Kollegin hat mir erzählt, man dürfe keine schlechten Arbeitszeugnisse schreiben; dies wäre gesetzlich verboten. Stimmt das?
Einem Mitarbeiter haben wir im Arbeitszeugnis bescheinigt, dass er "immer sehr gute Leistungen erbrachte". Nun verlangt er, dass wir ihm betreffend Leistungen "vollste Zufriedenheit" attestieren. Hat er einen Anspruch auf diese Formulierung?
Ich arbeite erst seit ca. zwei Monate an meiner neuen Stelle und bin noch in der Probezeit. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Darf mir der Arbeitgeber trotzdem kündigen?
Während der Probezeit sind Schwangere vor der Kündigung nicht geschützt. Es wäre aber missbräuchlich, wenn der Arbeitgeber Ihnen nur kündigen würde, weil Sie schwanger sind. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber mit Ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden ist.
Auch zulässig wäre eine Kündigung während der Schwangerschaft, wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr verrichten könnten. Zum Beispiel wenn Sie am Arbeitsplatz mit Giftstoffen hantieren, die für das ungeborene Kind schädlich wären.
Sollten Sie die Kündigung erhalten und Sie überzeugt sind, dass die Schwangerschaft der einzige Grund dafür ist, können Sie sich wehren. Erheben Sie bis Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich (eingeschrieben) Einsprache. Wenn der Arbeitgeber an der Entlassung festhält, können Sie später eine Entschädigung von bis zu sechs Montaslöhnen geltend machen.
Ich arbeite im Büro und höre während der Arbeit Radio. Nun hat mir der Arbeitgeber das Radiohören verboten. Darf er das?
Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen. Nun zieht die Firma von Zürich nach Luzern. Muss man mit dem Betrieb zügeln?
Ich arbeite in einer Modeboutique. Überall sind Kameras installiert. Der Chef sagt, der Grund sei die Prävention von Diebstählen. Dürfen Angestellte am Arbeitsplatz überhaupt gefilmt werden?
Ich bin Koch in einem Restaurant. Mein Chef hat mir die Weisung erteilt, dass ich aus Qualitäts- und Hygienegründen mein Piercing aus der Augenbraue entfernen muss. Darf der Chef das wirklich von mir verlangen?
Ich bin im zweiten Lehrjahr und im vierten Monat schwanger. Welche Rechte habe ich? Kann mir der Lehrbetrieb kündigen oder darf ich die Lehre fortsetzen?
In der Praxis wird das Lehrverhältnis jedoch nur in Einzelfällen tatsächlich aufgelöst. Reden Sie mit dem Lehrbetrieb, der Berufsschule und dem Berufsbildungsamt. Eine Lösung könnte z.B. sein, dass Sie die Ausbildung für diese Zeit unterbrechen oder die Lehrdauer verlängern. Meist kann man während der Mutterschaft weiterhin die Berufsschule besuchen, um zumindest den schulischen Abschluss zu machen.
Sind Ihre praktischen Fähigkeiten trotz Unterbruch durch Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub ausreichend, spricht auch nichts gegen den Abschluss der praktischen Prüfung. Beachten müssen Sie, dass das Arbeitsgesetz bestimmte Schutzvorschriften für Schwangere, Wöchnerinnen und stillende Mütter vorsieht. So dürfen Sie nach der Geburt während 8 Wochen nicht und bis zur 16. Woche nur mit Ihrem Einverständnis arbeiten. Zudem haben Sie Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung für längstens 14 Wochen nach der Geburt.
Ich bin schwanger und arbeite als Verkäuferin. Mein Chef hat jetzt verlangt, dass ich den Mutterschaftsurlaub um einen Monat vorziehen soll, da ich in den letzten Wochen vor der Geburt sicher oft ausfallen werde. Darf der Chef das von mir verlangen?
Ich habe meinem Chef mitgeteilt, dass ich im fünften Monat schwanger bin. Nun hat er mir mitgeteilt, dass er mir den Lohn um 400 Franken kürzen wird. Darf er das tun?
Ihr Lohn ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Wenn Ihr Chef Ihren Lohn kürzen will, braucht es eine Vertragsänderung. Wenn Sie mit dem gekürzten Lohn nicht einverstanden sind, müsste Sie der Chef deshalb entlassen. Das kann er aber nicht tun, denn Arbeitgeber dürfen laut Gesetz Schwangeren während der Schwangerschaft sowie bis und mit 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen. Solange ist auch Ihr Lohn geschützt.
Ich habe mich für eine neue Stelle beworben. In meinen Bewerbungsunterlagen habe ich Personen für Referenzauskünfte angegeben, Meinen jetzigen Arbeitgeber nicht. Durfte der neue Arbeitgeber bei meinem jetzigen Chef Auskunft einholen?
Wichtig: Referenzauskünfte müssen der Wahrheit entsprechen und mit den Aussagen im Arbeitszeugnis übereinstimmen. Wie das Arbeitszeugnis, müssen auch Referenzauskünfte wohlwollend, vollständig und arbeitsbezogen sein. Sie dürfen sich nur auf die Leistung und das Verhalten im Betrieb beziehen. Informationen, die nichts damit zu tun haben, sind verboten. Beispielsweise darf der frühere Arbeitgeber nichts über die Bedingungen des Arbeitsvertrages oder den Lohn des ehemaligen Angestellten verraten. Dies würde die Verhandlungsposition des Bewerbers beeinträchtigen.
Im Betrieb wo ich arbeite ist Kurzarbeit eingeführt worden. Somit erhalte ich nur 80% meines vorherigen Lohnes. Mein Arbeitgeber zieht mir aber die ganzen Sozialbeiträge ab. Ist das korrekt?
Während der Kurzarbeitszeit muss der Arbeitgeber die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit und dem vereinbarten Lohn weiterzahlen. Dies gilt auch für die Angestellten. Entsprechend müssen Sie auch die vollen Abzüge für AHV, Pensionskasse und Unfallversicherung akzeptieren.
Mein Chef hat mir eine zusätzliche Ausbildung bezahlt. Dafür habe ich mich verpflichtet, nach dem Diplom mindestens 1 Jahr lang im Betrieb zu bleiben. Nun habe ich vor Ablauf 1 Jahres gekündigt. Mein Chef verlangt nun das Geld zurück. Darf er das?
Nach einer Operation hat mich der Arzt vier Monate krankgeschrieben. Nun hat mich mein Arbeitgeber bei der IV angemeldet. Darf er das?
Unser Chef hat uns gesagt, dass wir unseren Arbeitsplatz selbst putzen müssen. Darf er das von uns verlangen?
Unser ehemaliger geschäftsführender Direktor, der auch Delegierter des Verwaltungsrats war, verlangte, dass das Arbeitszeugnis vom Verwaltungsratspräsidenten unterzeichnet würde. Andernfalls bliebe ihm nichts anderes übrig, als zu klagen. Wir lassen uns nicht erpressen. Wir sind doch im Recht?
Wegen Burnout hat mich mein Arzt krankgeschrieben. Mein Chef zahlt meinen Lohn wegen Krankeheit weiter, aber nicht so lange, wie wenn die Unfallversicherung bezahlen würde. Muss nicht die Unfallversicherung wie bei andere Berufskrankheiten bezahlen?
Ein Burnout gilt nicht als Berufskrankheit, denn die Ursachen sind vielschichtig und oft nicht eindeutig geklärt. Der Bundesrat hat Berufskrankheiten, die dem Berufsunfall gleichgestellt sind, in einer Verordnung aufgelistet. Darunter fallen Krankheiten, die hauptsächlich durch gefährliche Stoffe oder bestimmte Arbeiten ausgelöst werden. Das Burnout ist nicht auf dieser Liste. Daher muss die Unfallversicherung Ihren Lohnausfall nicht übernehmen.
Zurzeit bin ich voll arbeitstätig und im sechsten Monat schwanger. Nach dem Mutterschaftsurlaub möchte ich nur noch 40 Prozent arbeiten. Muss das mein Arbeitgeber akzeptieren?
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Kündigung auf dem Tisch?
Fristen laufen ab Zugang. Ein kurzes Gespräch klärt, ob sich etwas machen lässt.