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G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Steuern

Steuern sind planbar.

Vieles entscheidet sich lange vor der Steuererklärung.

Von der Deklaration bis zum Verfahren

Die Steuererklärung ist der sichtbare Teil. Der teurere liegt davor: bei einer Umstrukturierung, einem Liegenschaftsverkauf, einer Nachfolge oder einer Erbschaft fallen Entscheidungen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Wir erstellen Ihre Steuererklärung, prüfen die Veranlagung und vertreten Sie, wenn sie nicht stimmt — bis vor die Rechtsmittelinstanz. Und wir sagen vorher, was eine geplante Transaktion steuerlich auslöst, statt hinterher zu erklären, warum es so gekommen ist.

Steuerrecht

  • Steuerplanung
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  • Umstrukturierungen und Fusionen
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  • Steuereinsprachen
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  • Steuerdeklaration und Steuerausscheidungen
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  • Grundstückgewinnsteuern
  • Steuerruling

Ihre Steuererklärung

Gerne erstellen wir Ihre Steuererklärung. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin oder senden Sie uns die Unterlagen per Post — mit einer Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen.

Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher: der Aufwand hängt davon ab, ob Wertschriften und Liegenschaften dazukommen. Für Rentnerinnen, Rentner und Arbeitslose gelten besondere Ansätze.

Häufige Fragen

Mein künftiger Ehemann ist Ausländer. Sein Lohn unterliegt der Quellensteuer. Ich bin Schweizerin. Wie wird er nach der Hochzeit besteuert?
Ihre Ehemann wird von der Quellensteuer befreit und muss ab dem Folgemonat der Heirat eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Ab dem Folgejahr werden Sie gemeinsam als Ehepaar besteuert.

Unterlagen da, Frist im Nacken?

Rufen Sie an, bevor die Frist abläuft — eine Verlängerung ist einfacher als eine Einsprache.