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G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Mediation

Verhandeln statt entscheiden lassen.

Aussergerichtliche Vermittlung in Konflikten durch eine neutrale Drittperson — in Deutsch, Französisch und Italienisch.

Was ist Mediation?

Mediation bedeutet aussergerichtliche Vermittlung in Konflikten durch eine neutrale Drittperson. Die Mediatorin hilft den Parteien in Gesprächen, eigenständig eine Lösung ihres Konfliktes zu finden. Im Zentrum steht nicht die Frage nach Schuld und Unschuld beziehungsweise Gewinnern und Verlierern, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten. Die erreichte Lösung soll eine echte Versöhnung der Parteien bewirken und ihr Verhältnis zueinander nachhaltig verbessern.

Die Mediatorin versucht durch gemeinsame Gespräche herauszufinden, ob und wie eine gütliche Einigung möglich wäre. Sie ist neutral und betrachtet den Konflikt deshalb unvoreingenommen — sie sieht nicht nur die Fakten, sondern auch die dahinterliegenden Interessen. Sie hat dabei keine Entscheidungsgewalt, sondern versteht sich als Förderin des Gesprächs.

Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren

  • Das Verfahren dauert relativ kurz — Wochen bis höchstens einige Monate.
  • Das finanzielle Risiko ist für die Parteien beschränkt.
  • Es kann jederzeit ohne grosse Kostenfolgen abgebrochen werden.
  • Der Verhandlungsgegenstand lässt sich jederzeit erweitern; diese Flexibilität ermöglicht kreative Lösungen.
  • Das Resultat kommt nur zustande, wenn die Parteien einverstanden sind — keine Fremdbestimmung.
  • Die Parteien verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen; Gerichtsverfahren sind öffentlich.
  • Für ein weiteres Zusammenarbeiten mit der Gegenpartei bestehen gute Voraussetzungen.
  • Scheitert die Mediation, steht der Weg vor Gericht immer noch offen.

Wie eine Mediation abläuft

1

Vorgespräch

Prüfung der Falleignung und der Bereitschaft der Parteien, gemeinsame Beauftragung.

2

Einführung

Rollenklärung, Festlegung von Ablauf und Spielregeln.

3

Darlegungen

Jede Partei schildert Sachverhalt und Anliegen.

4

Klärung

Gemeinsamkeiten und Konfliktpunkte auflisten, Interessen darlegen.

5

Verhandeln

Optionen entwickeln und bewerten, bei Bedarf in Einzelgesprächen.

6

Vereinbarung

Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.

Die Spielregeln

Sie werden zu Beginn gemeinsam festgelegt und gelten für alle — auch für die Mediatorin.

  • Vertraulichkeit: absolutes Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
  • Offenheit: die wahren Interessen und Motive werden offengelegt.
  • Konstruktive Haltung: es geht nicht um Vergangenheitsbewältigung, sondern um eine Lösung für die Zukunft.
  • Aktives Zuhören: den Gesprächspartner möglichst nicht unterbrechen.
  • Keine Verletzungen: Beleidigungen sind hinderlich, Emotionen dagegen zugelassen — Ich-Botschaften statt Schuldzuweisungen.
  • Neutralität der Mediatorin: sie behandelt alle Parteien gleich und entscheidet nichts in der Sache.
  • Freiwilligkeit: ein Abbruch ist jederzeit möglich.

Wofür sie sich eignet

Mediation ist grundsätzlich in allen Rechtsgebieten möglich. Häufig sind:

  • Ehekonflikte, etwa die Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit
  • Trennung und Scheidung
  • Nacheheliche Konflikte: Besuchsrecht, Alimente
  • Konflikte unter Konkubinatspartnern und in eingetragenen Partnerschaften
  • Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und ihren Eltern
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Miet-, Forderungs- und Erbangelegenheiten
  • Probleme im Team am Arbeitsplatz, etwa Mobbing
  • Zwischen Patient, Arzt, Spital und Krankenkasse
  • Zwischen Geschädigten, Versicherung und Haftpflichtigem
  • Zwischen Bauherr, Einsprecher, Architekt und Unternehmer
  • Zwischen Bürger, Verwaltung und Behörden

Was sie kostet, wie lange sie dauert

Ein telefonisches Erstgespräch zur Abklärung und Information ist kostenlos. Die weitere Tätigkeit wird nach Stundenaufwand berechnet; die Kosten übernehmen die Parteien in der Regel zu gleichen Teilen, abweichende Regelungen sind möglich.

Die Dauer hängt von der Komplexität und der Kompromissbereitschaft ab. In der Regel lässt sich nach etwa zwei bis zehn Stunden entweder eine Einigung erreichen oder zumindest beurteilen, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Ein Kostendach lässt sich vereinbaren; ist es erreicht, wird über die Fortsetzung neu verhandelt.

Für Personen in bescheidenen Verhältnissen gewähren wir Spezialpreise.

Wo die Grenzen liegen

Damit eine Mediation Erfolg haben kann, ist eine gewisse Gesprächsbereitschaft zwingend Voraussetzung. Ist eine Partei noch nicht überzeugt, kann genau das Thema des ersten Gesprächs sein.

Festgefahren?

Das telefonische Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.