Rechtsberatung
Inkasso, Betreibung, Konkurs
Eine Forderung ist so viel wert wie ihre Sicherheit.
Sicherungsinstrumente und SchKG
Nicht nur in konjunkturschwachen Zeiten, sondern auch bei guter Wirtschaftslage ist die Bestellung angemessener Sicherheiten für Ihre Forderungen von grosser Wichtigkeit. Vorrangig geht es um die Abschätzung von Risiken und die Minimierung von Debitorenausständen und -verlusten.
Dafür gibt es eine ganze Reihe von Instrumenten: Eigentumsvorbehalte, Pfand- und Retentionsrechte, Kautionen, Sicherungsübertragungen, Patronatserklärungen, Garantien, Bürgschaften und Konventionalstrafen — und nicht zuletzt allgemeine Geschäftsbedingungen, die halten, was sie sollen.
Ist es dennoch so weit, treiben wir Ihre Forderungen ein.
Wir unterstützen Sie unter anderem hier
- Beratung bei der Wahl geeigneter Sicherungsinstrumente
- Beratung in Betreibungs-, Vollstreckungs-, Nachlass- und Konkursverfahren
- Beratung zu Sanierungsmassnahmen und Restrukturierungen
- Übernahme von Inkassomandaten: Eintreibung Ihrer Debitorenforderungen
- Übernahme ausseramtlicher Konkursverwaltungen
- Ausarbeitung und Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen
Häufige Fragen
Aufgrund meiner schwierigen finanziellen Lage überlege ich ernsthaft, den Privatkonkurs zu beantragen. Was würde das konkret bedeuten?
Falls Sie eines Tages wieder neues Vermögen haben oder einen sehr guten Lohn, werden diese Gläubiger damit Erfolg haben. Sollte es Ihnen finanziell nicht besser gehen, können Sie gegen die betriebene Forderungen aus Verlustschein(e) Rechtsvorschlag erheben mit der Begründung "Kein neues Vermögen".
Ein Privatkonkurs empfiehlt sich nur für Schuldner, die über ein genügend hohes Einkommen verfügen, um die laufenden Kosten zu decken. Verdient ein Schuldner zu wenig, besteht die Gefahr, dass er nach Abschluss des Privatkonkurses wiederum Schulden machen muss.
Tip: Für eine seriöse und detaillierte Beratung wenden Sie sich an uns.
Ein Gläubiger droht mir wegen eines alten Verlustscheins mit der Betreibung. Darf man wegen alte Verlustscheine überhaupt betrieben werden?
Ich habe einen Zahlungsbefehl erhalten, bin aber mit der verlangten Forderung nicht einverstanden. Wie lange habe ich Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben?
Wichtig: Der Rechtsvorschlag muss spätestens am letzten Tag der zehntägige Frist beim Betreibungsamt sein, ansonsten die Frist nicht gewahrt ist.
Jemand hat mich betrieben. Da ich nicht zu Hause war, hat der Betreibungsbeamte den Zahlungsbefehl meiner Partnerin übergeben - was mir total peinlich ist. Ist das überhaupt rechtens?
Meine Ehefrau liegt seit drei Wochen im Spital. Beim Betreibungsamt muss ein Zahlungsbefehl für sie abgeholt werden. Sie bestreitet die Forderung. Muss ich den Zahlungsbefehl für meine Frau entgegennehmen?
Sie müssen den Zahlungsbefehl entgegennehmen. Ihre Frau oder Sie als Stellvertreter können dann innert 10 Tagen beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben. Damit gilt die Forderung als bestritten. Ihnen entstehen keine Kosten. Den Zahlungsbefehl zahlt der Gläubiger.
Achtung: Der Rechtsvorschlag muss spätestens am letzten Tag der zehntägigen Frist beim Betreibungsamt sein, ansonsten die Frist als verpasst gilt.
Was ist eine Insolvenzerklärung?
Welche Kosten einer Betreibung muss der Schuldner und welche der Gläubiger übernehmen?
Wie wird ein Privatkonkurs eingeleitet und wie hoch ist der Kostenvorschuss?
Je nach Kanton und je nach Kompliziertheit des Falles beträgt der Kostenvorschuss rund 1'500 bis 5'000 Franken.
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Offene Posten, die liegen bleiben?
Je früher eine Forderung angepackt wird, desto mehr davon kommt herein.