Rechtsberatung
Versicherungsrecht
Wenn die Versicherung nicht zahlt, ist das selten das letzte Wort.
Zwischen Ihnen und dem Versicherer
Nach einem Unfall oder einer Krankheit kommt die Korrespondenz von einer Stelle, die den Fall hundertmal im Jahr führt — und Sie führen ihn zum ersten Mal. Das ist der Unterschied, den eine Vertretung ausgleicht.
Wir prüfen Leistungsabrechnungen und Verfügungen, formulieren Einsprachen und vertreten Sie im Verfahren, bei Privatversicherern wie bei den Sozialversicherungen.
Gebiete
- Privatversicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Haftpflichtrecht
Häufige Fragen
Die Grund- und Zusatzversicherung habe ich bei der gleichen Krankenkasse. Die Grundversicherung habe ich per Ende Jahr gekündigt. Nun hat mir die Krankenkasse gleich auch die Kündigung der Zusatzversicherung bestätigt. Darf sie das?
Nein.
Das müssen Sie nicht akzeptieren, wenn Sie ausdrücklich nur die Grundversicherung nach KVG gekündigt haben. Die Zusatzversicherung läuft dann weiter. Senden Sie der Krankenkasse am besten nochmals eingeschrieben eine Kopie der Kündigung. Fordern Sie im gleichen Schreiben die Krankenkasse auf, die Bestätigung der Kündigung der Zusatzversicherung zu annullieren.
Wichtig: Schreiben Sie immer ganz genau, welche Versicherung (Grundversicherung nach KVG und/oder Zusatzversicherung(en) nach VVG) Sie kündigen wollen. Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte man die allgemeinen Begriffe "Krankenkasse", "Mitgliedschaft" oder auch "Police" nicht benutzen. Die Krankenkasse könnte dann das Schreiben als generelle Kündigung auffassen.
Das müssen Sie nicht akzeptieren, wenn Sie ausdrücklich nur die Grundversicherung nach KVG gekündigt haben. Die Zusatzversicherung läuft dann weiter. Senden Sie der Krankenkasse am besten nochmals eingeschrieben eine Kopie der Kündigung. Fordern Sie im gleichen Schreiben die Krankenkasse auf, die Bestätigung der Kündigung der Zusatzversicherung zu annullieren.
Wichtig: Schreiben Sie immer ganz genau, welche Versicherung (Grundversicherung nach KVG und/oder Zusatzversicherung(en) nach VVG) Sie kündigen wollen. Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte man die allgemeinen Begriffe "Krankenkasse", "Mitgliedschaft" oder auch "Police" nicht benutzen. Die Krankenkasse könnte dann das Schreiben als generelle Kündigung auffassen.
Meine Frau ist kürzlich erkrankt. Die Taggeldversicherung will nicht zahlen. Grund: Meine Frau habe beim Abschluss der Versicherung einen früheren Arbeitsunfall nicht angegeben. Spielt das eine Rolle?
Nein. Zwischen der jetzigen Krankheit Ihrer Frau und dem früheren Arbeitsunfall besteht kein Zusammenhang. Ihre Frau sollte deshalb auf dem Krankentaggeld beharren. Ein Arztbericht könnte helfen, wenn er bestätigt, dass die aktuelle Krankheit nichts mit dem Unfall zu tun hat.
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